Vertraglicher Erfüllungsanspruch gegen die Gesellschaft, § 124 HGB


  1. Anspruch entstanden?


  1. Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile
    (mit Inhalt zB § 433 I BGB) zwischen den handelnden Beteiligten

  2. Zurechnung der Einigung des/der Handelnden an Gesellschaft:

    1. Bestehen einer wirksamen Gesellschaft im Zeitpunkt des Vertragsschlusses

      1. Entstehen im Innenverhältnis

        • Abschluß eines wirksamen Gesellschaftsvertrages gem. § 705 BGB

        • Mindestinhalt: Einigung über Person der Gesellschafter (Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks) Pflicht zur Förderung des Zwecks durch Beiträge eines jeden Gesellschafters.

        • Besondere Vertretungsregelungen; beachte numerus clausus der Gesellschaftsformen

        • Grds formfrei; beachte aber § 313 b I BGB bei formbedürftigem Leistungsversprechen eines Gesellschafters

      2. Entstehen im Außenverhältnis, § 123 HGB

        Es reicht aus, daß die Gesellschaft bei einem Rechtsgeschäft nach außen hervortritt, also in ihrem Namen gehandelt hat.

    2. Kann Gesellschaft als solche überhaupt Vertragspartner sein? (Rechtsfähigkeit)

    3. Wirksame Vertretung der Gesellschaft


  3. Wirksamkeit der Einigung
    (keine Nichtigkeitsgründe, zB §§ 104 ff, 134 BGB)


  4. Rechtsfolge
    Wer wird verpflichtet – womit wird gehaftet?

    1. Bei GbR streitig

    2. Bei OHG und KG:

    3. Bei GmbH


  1. Anspruch erloschen?


  2. Anspruch durchsetzbar?