Das versuchte vorsätzliche Begehungsdelikt


  1. Tatbestandsmässigkeit

  1. Tatentschluss

  2. Besondere subjektive Tatbestandsmerkmale

  3. Unmittelbares Ansetzen, § 22 StGB

    Nach hM ist ein unmittelbares Ansetzen und somit Versuchsbeginn gegeben, wenn auf der Grundlage der Tätervorstellung vom Tatverlauf der Täter in ein Stadium eintritt, in dem er subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv das tatbestandlich geschützte Rechtsgut konkret gefährdet erscheint, so dass es im ungestörten Fortgang - also ohne einen weiteren wesentlichen Zwischenakt - zur kompletten Tatbestandserfüllung kommen muss.

  1. Rechtswidrigkeit


  1. Schuld


  1. Strafausschliessung, Strafaufhebung, Absehen von Strafe

  1. Rücktritt vom Versuch, § 24 oder § 31 STGB

  2. untauglicher Versuch, § 23 III StGB


  1. Strafverfolgungsvoraussetzungen