Problem: politische Parteien


Politische Parteien sind keine Träger von Staatsgewalt und deshalb grundsätzlich nicht antragsberechtigt. Ausnahmsweise sind sie jedoch antragsberechtigt, soweit sie eine Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status gem Art. 21 GG iVm Art. 3 oder 38 GG geltend machen. Ansonsten besteht für diese nur die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde.