Methodischer Hinweis: Begriff Organstreit

 

Bei den Organschaftlichen Streitverfahren handelt es sich um Streitigkeiten im Innenbereich von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Hier wird im Innenbereich um öffentlich-rechtliche Rechte und Pflichten der Organe bzw Organteile gestritten.

Der Hauptanwendungsfall ist der Kommunalverfassungsstreit, bei dem innerhalb kommunaler Organe wie zB dem Gemeinderat oder zwischen kommunalen Organen wie dem Gemeinderatsmitglied, Fraktionen oder Bürgermeister über ihre durch das jeweilige Kommunalrecht zugewiesenen Rechte und Pflichten streiten.

Andere mögliche Organstreitverfahren:

- Universitätsverfassungsstreit

- Rundfunksanstaltsverfassungsstreit

- innerhalb berufsständiger Kammern