Einstweiliger Rechtsschutz

 

Methodischer Hinweis: Grund und Ziel des einstweiligen Rechtsschutzes

 

Arten des einstweiligen Rechtsschutzes

Der einstweilige Rechtsschutz ist in der VwGO für drei Fälle geregelt:

-     § 80 V VwGO als Rechtsschutz gegen belastende Verwaltungsakte

-          § 123 VwGO für den Rechtsschutz gegen sonstige Handlungsformen der Verwaltung

-          § 47 VI VwGO für Rechtsschutz gegen normatives Unrecht   

 

Prüfungsreihenfolge:

1.   § 47 VI VwGO (nur wenn Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind)

      Spezieller Rechtsschutz gegen Rechtsvorschriften.

2.   § 123 VwGO

hier zuerst § 123 V, der die Subsidiarität des § 123 für die Fälle der §§ 80, 80a VwGO vorschreibt. Soweit die §§ 80, 80a die statthafte Antragsart darstellen muss § 123 abgelehnt werden und mit der Prüfung der §§ 80, 80a unter Punkt 2 fortgefahren werden. Andernfalls wird § 123 VwGO weiter geprüft.

3.   §§ 80, 80a VwGO

      Soweit ein belastender VA erlassen wurde.